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Dichtungs-Specht GmbH

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74912 Kirchardt
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Kontakt aufnehmen www.dichtungs-specht.de

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Rauchschutztüren

Rauchschutztüren sind selbstschließende Abschlüsse, die der Ausbreitung von Rauch entgegenwirken. Sie behindern die Ausbreitung von Rauch, sind aber nicht rauchdicht. Der Widerstand gegen Feuer steht bei diesen Türen nicht im Vordergrund.
Sie müssen keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Für sie muss statt dessen eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers vorliegen. Damit wird erklärt, dass die jeweilige Tür mit der im Prüfzeugnis dargestellten Tür übereinstimmt.
Die DIN 18095 Norm ist eine Prüfnorm. Die maximale Temperaturbelastung bei der Prüfung beträgt 200°C. Bei der Prüfung wird die sogenannte Leckrate ermittelt. Diese wird bei Umgebungs- und Prüfungstemperatur gemessen. Der höchste Wert wird im Prüfzeugnis angegeben. Zusätzlich müssen die Türen noch eine Dauerfunktionsprüfung (entsprechend den Feuerschutztüren) bestehen. Nach der Prüfung müssen die Türen noch zu öffnen sein.
Wir dichten Türen rauchdicht ab, warten und reparieren Feststellanlagen. Rufen Sie uns an. Dichtungs-Specht GmbH 07266/9159-0


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