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Rauchschutztüren abdichten & warten

Rauchschutztüren sind selbstschließende Abschlüsse, die der Ausbreitung von Rauch entgegenwirken. Sie behindern die Ausbreitung von Rauch, sind aber nicht rauchdicht. Der Widerstand gegen Feuer steht bei diesen Türen nicht im Vordergrund.

Rauchschutztüren müssen keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Für sie muss stattdessen eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers vorliegen. Damit wird erklärt, dass die jeweilige Tür mit der im Prüfzeugnis dargestellten Tür übereinstimmt.

Die DIN 18095 Norm ist eine Prüfnorm. Die maximale Temperaturbelastung bei der Prüfung beträgt 200°C. Bei der Prüfung wird die sogenannte Leckrate ermittelt. Diese wird bei Umgebungs- und Prüfungstemperatur gemessen. Der höchste Wert wird im Prüfzeugnis angegeben. Zusätzlich müssen die Türen noch eine Dauerfunktionsprüfung (entsprechend den Feuerschutztüren) bestehen. Nach der Prüfung müssen die Türen noch zu öffnen sein.
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