A B D E F G H I J K L M N O R S T U V W Z
Fe Fl Fu

Feststellanlage

Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Innerhalb kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen Rauchschutztüren, Brandschutztüren und Brandschutztore selbstschließend sein. Das bedeutet, dass sie nach jedem Durchgehen wieder zu schließen sind. Anders ist das bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Brandfall garantiert ist. Eine Feststellanlage (FSA oder TFA) kann die Türflügel im Normalbetrieb offen halten und schließt sie nach Betätigung eines Handtasters oder im Brandfall, ausgelöst durch Brandmelder. Feststellanlagen bestehen in der Regel aus Gleitschiensystemen. Im Alltag nimmt niemand von ihnen Notiz, dafür spielen sie im Ernstfall ihr Können aus. Diese lassen sich grundsätzlich problemlos nachrüsten. Stromversorgung, Türfeststellung und Brandmelder sind bereits integriert. Daher sind Gleitschienensysteme kompakt und sie sind optisch ansprechend.