Feuerschutztür / Brandschutztür
Laut Bauordnung an besonders feuergefährdeten Durchgängen vorgeschrieben: z.B. in den Korridoren von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden. Feuerwiderstandsklassen. Z.B. darf eine T 30 Tür während der Brandprüfzeit von 30 Minuten weder entflammen noch Feuer durchlassen.
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