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Dichtungs-Specht GmbH
Industriestraße 15
74912 Kirchardt
Tel.: (+49) (0) 7266/9159-0
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Feuerschutztür / Brandschutztür
Laut Bauordnung an besonders feuergefährdeten Durchgängen vorgeschrieben: z.B. in den Korridoren von Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden. Feuerwiderstandsklassen. Z.B. darf eine T 30 Tür während der Brandprüfzeit von 30 Minuten weder entflammen noch Feuer durchlassen.
Wir machen Türen rauchdicht, warten und reparieren Feststellanlagen. Fragen Sie uns an. Dichtungs-Specht GmbH 07266/9159-0
