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De Di Do

Denkmalschutz und Fenster

Das Auswechseln von Fenstern bei denkmalgeschützten Häusern ist genehmigungspflichtig. Man sollte sich – auch aus Kostengründen – genau darüber informieren, in wie weit eine Sanierung der bestehenden Fenster/ Türen möglich ist. Wir machen alte Fenster wieder dicht und sind auch in der Lage Beschlagsteile, die nicht mehr am Markt erhältlich sind, in unserer hauseigenen Beschlagswerkstatt zu reparieren. Fragen Sie uns an. Dichtungs-Specht GmbH 07266/9159-0