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Brandschutz-Türen

Brand- oder Feuerschutztüren sind selbstschließende Abschlüsse, die im eingebauten Zustand den Durchtritt von Feuer verhindern sollen. Brandschutztüren gibt es aus Stahl, als vollflächige Türen oder als Rohrrahmentüren mit Glasfüllung. Im repräsentativen Bereich werden heute aber hauptsächlich Holztüren eingesetzt. Kennzeichnung erfolgt über DIN und T-Angabe (Feuerwiderstandsklasse, z.B.: T30 = 30 Minuten Widerstand), Name des Herstellers mit Herstellerkennzeichen, Überwachungszeichen “Ü”, Herstellungsjahr. Zulassung: Dauerfunktionstest mit 200.000 Öffnungszyklen. Brandversuch in der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse bei band- und bandgegenseitiger Montage. Nach bestandener Prüfung kann der Hersteller die bauaufsichtliche Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragen. Eine Wartung spätestens nach einem Jahr, nach 50.000 Begehungen oder nach einem Einsatzfall ist vorgeschrieben (siehe auch Rauchschutztür).
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